Anlagelexicon

BVG- und Anlagelexikon

Erläuterungen für häufige BVG- und Anlagebegriffe

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Anlagekategorien

  • Aktie: Wertpapier, welches einen Teil des Eigenkapitals einer Unternehmung darstellt.
  • Cash: Kapitalanlage in Bargeld, welche in Schweizer Franken oder Fremdwährungen erfolgt.
  • Obligation: Schuldverschreibung mit einer festen Laufzeit und einem meist festen Zinssatz.
  • Immobilie: Investition in Wohn- und/oder Gewerbeliegenschaften.
  • Hypothek: Schuldverschreibung auf eine Immobilie.

Anlagekommission

Der Stiftungsrat bestellt die Mitglieder der Anlagekommission. Sie setzen in dessen Auftrag die Anlagestrategie um und optimieren die Kapitalanlage im Rahmen des taktischen Spielraums. Die Anlagekommission beobachtet die Finanzmärkte und die Entwicklung des Portfolios und berichtet dem Stiftungsrat laufend darüber.

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Anlagereglement

Regelwerk, welches im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die Grundsätze, Richtlinien, Aufgaben und Kompetenzen bei der Bewirtschaftung des Vermögens einer Vorsorgeeinrichtung festlegt.

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Arbeitgeberbeitragsreserve

Die Arbeitgeber können ihre Prämien im Voraus in die sogenannte Arbeitgeberbeitragsreserve einzahlen und daraus laufend abbuchen lassen. Arbeitgeberbeitragsreserven sind für Unternehmen ein attraktives Steuerplanungsinstrument. Die Steuerbehörde akzeptiert eine Arbeitgeberbeitragsreserve im Ausmass des 5-fachen Jahresbeitrags des Arbeitgebers.

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Asset-Allokation

Aufteilung des Vermögens nach verschiedenen Anlagekategorien, siehe unter strategische und taktische Asset-Allokation.

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Auffangeinrichtung

Eine von den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden eingerichtete, privatrechtliche Stiftung. Ihr werden Arbeitgeber zwangsweise angeschlossen, welche ihrer Verpflichtung zur beruflichen Vorsorge für ihr Personal nicht nachkommen. Ausserdem können Arbeitgeber oder Einzelpersonen freiwillig beitreten.

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Aufsichtsbehörden

Bundesbehörden und Kantonsbehörden, welche überwachen, ob die Personalvorsorgeeinrichtungen die gesetzlichen Bestimmungen einhalten.

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Beiträge

Die Pensionskassenbeiträge bestehen aus der Altersgutschrift selbst, den Prämien zur Deckung der Risiken Tod und Invalidität, den Beiträgen an den Sicherheitsfonds und den Verwaltungskosten. Vor allem Risikoprämien und Verwaltungskosten variieren bei den einzelnen Anbietern stark.

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Beitragsbefreiung

Im Falle einer Invalidität finanziert die Vorsorgeeinrichtung die Beiträge für die Alters- und Todesfallleistungen. Somit sind die betroffene versicherte Person und deren Arbeitgeber von der Beitragszahlung befreit.

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Benchmark

Vergleichsmassstab oder Bewertungsmethode für die Messung der Performance einer Kapitalanlage. Normalerweise wird als Benchmark der jeweils pro Anlagekategorie marktrelevante Index verwendet, zum Beispiel der Swiss Performance Index (SPI) bei Schweizer Aktien.

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BVG

Das Berufliche Vorsorgegesetz (BVG) ist seit 1985 in Kraft und sieht die obligatorische Versicherung aller Arbeitnehmerinnen und -nehmer ab einem Jahreseinkommen von 22'050 Franken vor (Stand 2023). Neben der Altersvorsorge werden auch die Risiken Tod und Invalidität abgedeckt. Es handelt sich um ein Rahmengesetz, welches Mindestleistungen definiert und Zusatzleistungen, als sogenanntes Überobligatorium, ermöglicht.

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BVG-Registrierung

Vorsorgeeinrichtungen, welche das BVG-Obligatorium durchführen, werden in das Register für berufliche Vorsorge eingetragen. Damit wird festgestellt, dass die reglementarischen Bestimmungen, die Organisation, die Finanzierung und die Verwaltung in Beachtung der Vorschriften über die Parität vollständig dem BVG angepasst sind (Art. 8 Abs. 2 und Art. 9 BVV 1).

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Care-Management

Bei langwierigen Erkrankungen unterstützen Vorsorgeeinrichtungen ihre Versicherten dabei, sich rasch wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. In Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern können dank diesem sogenannten Care-Management oftmals Invaliditätsfälle vermieden werden.

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Deckungsgrad

Der Deckungsgrad ist das Verhältnis zwischen vorhandenem Vermögen (inkl. Überschüsse und Kursschwankungsreserven) und Verpflichtungen für die Aktiven und Rentner. Bei einem Deckungsgrad von zum Beispiel 105 % bestehen 5 % Reserven.

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Diversifikation

Systematische Verteilung des Anlagevermögens zur Minimierung der spezifischen Risiken, von einzelnen Anlagekategorien, Währungen, Branchen oder Titeln.

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Einkauf

Um die gemäss Reglement maximal möglichen Leistungen zu erreichen, können aktive Versicherte sich durch Einzahlungen in eine Vorsorgeeinrichtung ein- oder zurückkaufen. In der Regel kann die einbezahlte Summe vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, allerdings gibt es hier Einkaufsbegrenzungen und die vorgängige Rücksprache mit der zuständigen Steuerbehörde ist ratsam.

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Ergebnis aus eigener Versicherungstätigkeit

Diese Saldoposition entsteht in der Betriebsrechnung nach Swiss GAAP FER 26, nachdem die gesamten Vorsorgekapitalien, Rückstellungen etc. gebildet wurden. Dieser Begriff hat also nichts mit einer Versicherungstätigkeit im engeren Sinne zu tun.

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Excess of Loss-Rückversicherung

Die Excess of Loss-Rückversicherung deckt sehr kostenintensive Einzelereignisse infolge Tod oder Invalidität ab. Verstirbt zum Beispiel ein Versicherter mit einer sehr hohen Todesfallleistung, trägt die Vorsorgeeinrichtung nur einen Teil dieses Risikos, den Rest übernimmt die Excess of Loss-Rückversicherung. In Kombination mit einer Stop Loss-Rückversicherung bietet dies hohe Sicherheit bei kostengünstigen Prämien.

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Experten für berufliche Vorsorge

Jede Vorsorgeeinrichtung muss einen externen Experten für berufliche Vorsorge beiziehen, welcher jährlich die technische Bilanz erstellt. Sie dient zur Beurteilung der versicherungstechnischen Lage der Pensionskasse.

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Freie Mittel

Sobald die Wertschwankungsreserve einer Vorsorgeeinrichtung auf einem bestimmten Niveau geäufnet ist, fliessen weitere Erträge automatisch in die freien Mittel. Daraus können zum Beispiel Leistungsverbesserungen finanziert (Zusatzverzinsung) oder die Prämien reduziert werden (Beitragspausen).

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Freizügigkeitsleistung

Beim Stellenwechsel wird die bis dahin angesammelte Summe der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge an die neue Vorsorgeeinrichtung oder auf Freizügigkeitskonti resp. -policen bei Banken bzw. Versicherungsgesellschaften überwiesen.

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Hedge Fonds

Fonds, die sehr aktiv investieren und deren Ziel es ist, eine möglichst hohe absolute Rendite zu erzielen.

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Index

Statistische Kennzahl, mit der Veränderungen gegenüber einem früheren Zeitpunkt (zum Beispiel Preis- oder Kursbewegungen) ermittelt werden. Der Index wird als gewogenes, arithmetisches Mittel von Messzahlen mit gleicher Basisberichtsperiode erfasst. Ein Aktienindex ist ein Preisindex oder ein Performanceindex, der die durchschnittliche Kursentwicklung des Aktiensektors insgesamt oder einzelner Branchen darstellt. Ausgangspunkt ist das Kursniveau an einem bestimmten Tag. In Aktienindizes sind häufig die wichtigsten Papiere eines Landes (etwa im Swiss Market Index SMI) oder einer Branche (Dow-Jones-Index für Industriewerte) versammelt.

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Indexinstrumente

Anlagen, welche in ihrer Zusammensetzung einen Index (zum Beispiel SMI-Aktienindex) abbilden. Im Gegensatz zu den klassischen Anlagefonds müssen sie nicht laufend aktiv bewirtschaftet werden und sind dadurch kostengünstig und sicherer. Dennoch erzielen Indexinstrumente vergleichbar attraktive Renditen, da die Performance eines Anlagefonds nur sehr selten die Indexwerte übertrifft.

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Kassentypen

Das System der beruflichen Vorsorge unterscheidet zwei Kassentypen: Die leistungsorientierten sagen einen festen Prozentsatz des versicherten Lohnes als Rente zu, die beitragsorientierten bilden durch prozentuale Abzüge vom Lohn das Alterskapital, welches als Gesamtsumme oder monatliche Rente ausbezahlt wird.

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Koordinationsabzug

Gemäss Gesetz müssen nur Lohnanteile zwischen 22'050 und 88'200 Franken im BVG versichert werden. Die ersten 29'400 Franken sind in der ersten Säule (AHV/IV) versichert. Als Koordinationsabzug werden 25'725 Franken vom gemeldeten Bruttolohn des Versicherten abgezogen. Der gemäss BVG maximal versicherbare Lohn beträgt somit 62'475 Franken (88'200 Franken abzüglich 25'475 Franken). Lohnbestandteile über dem BVG-Maximum oder unter 22'050 Franken sind freiwillig (überobligatorisch) versichert.

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Organisationsformen

Nur grosse Unternehmen und Institutionen können die berufliche Vorsorge in ihrer eigenen Pensionskasse abwickeln. Kleine und mittlere Arbeitgeber schliessen sich sogenannten Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtungen an.

  • Sammeleinrichtungen stehen beliebigen, voneinander unabhängigen Arbeitgebern zur Verfügung. Jeder angeschlossene Betrieb bildet ein eigenständiges Vorsorgewerk.
  • Gemeinschaftseinrichtungen werden von Verbänden für ihre angeschlossenen Mitglieder eingerichtet. Die einzelnen Anschlüsse werden in der Regel nicht getrennt, es besteht ein gemeinsames Vorsorgevermögen.

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Pensionierungsverluste

Wird bei einer Pensionierung ein höherer Umwandlungssatz als der versicherungstechnische Wert angewendet, führt dies buchhalterisch für die Pensionskasse zu einem sogenannten Pensionierungsverlust. Dessen Höhe lässt sich berechnen, indem die prozentuale Differenz zwischen den beiden Umwandlungssätzen mit dem Altersguthaben multipliziert wird. Hierzu folgendes Beispiel:

Vorhandenes obligatorisches Altersguthaben                                                                   100'000

Anwendbarer Umwandlungssatz gemäss BVG im Obligatorium                                            6.8 %

Versicherungstechnischer Umwandlungssatz                                                                       5.4 %

Prozentuale Differenz                                                              
(6.8 % / 5.4 % -1) x 100 = 25.9 %

Pensionierungsverlust                                                                        
100'000 x 25.9 % = 25'900

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Performance

Die Performance misst die Rendite einer Kapitalanlage. Allgemein unterscheidet man zwischen der geldgewichteten Performance (money weighted return MWR) und der zeitgewichteten Performance (time weighted return TWR). Während die zeitgewichtete Performance den Einfluss von Kapitalzu- und -abgängen eliminiert, berücksichtigt die geldgewichtete Performance diese Effekte. Da Zu- und Abgänge von Kapital nicht durch den Vermögensverwalter beeinflusst werden, verwendet man zur Messung der Leistung des Vermögensverwalters die zeitgewichtete Performance. Man unterstellt dabei, dass keine Kapitalein- und -abgänge stattgefunden haben. Die geldgewichtete Performance kann von der zeitgewichteten Performance abweichen. Falls Kapitalzugänge zu ungünstigen Zeitpunkten, nämlich zu Zeiten vorübergehend hoher Börsenkurse stattfinden, liegt die geldgewichtete Performance unter der zeitgewichteten. Falls Kapitalzugänge zu Zeiten vorübergehend tiefer Börsenkurse stattfinden, gilt das Gegenteil.

  • Outperformance: Entwicklung über einem Vergleichsindex (Benchmark)
  • Underperformance: Entwicklung unter einem Vergleichsindex (Benchmark)

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Revisionsstelle

Die Revisionsstelle prüft jährlich die Rechtmässigkeit

  • der Jahresrechnung und der Alterskonten
  • der Geschäftsführung, der Beitragserhebung und der Ausrichtung der Leistungen
  • der Vermögensanlagen

Die Revisionsstelle wird vom Stiftungsrat gewählt und berichtet diesem schriftlich über das Ergebnis ihrer Prüfung.

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Risikomanagement

Das Risikomanagement umfasst alle Massnahmen im Umgang mit den versicherungstechnischen Risiken Tod und Invalidität. Dies beinhaltet zum Beispiel die Gesundheitsprüfung vor der Aufnahme in die Versicherung oder die Begleitung vorübergehend Arbeitsunfähiger durch das Care-Management. Zudem koordinieren sich die Sozialversicherungsträger untereinander und berechnen Über- oder Unterversicherungen.

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Risikorückversicherung

Die Risikorückversicherung trägt die Folgen von Invaliditäts- und Todesfällen. Sie finanziert die Invalidenrenten und die Leistungen für die Hinterbliebenen. Siehe auch Stop Loss- und Excess of Loss-Rückversicherung.

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Schattenrechnung

Das BVG ist als Rahmengesetz konzipiert und schreibt Minimalleistungen vor, deren Einhaltung mittels der sogenannten Schattenrechnung überprüft wird. Somit muss für jeden einzelnen Versicherten nebst den tatsächlich versicherten Leistungen eine zusätzliche Rechnung über die gesetzlichen Leistungen geführt werden.

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Sicherheitsfonds

Die Stiftung Sicherheitsfonds BVG ist eine nationale Einrichtung der beruflichen Vorsorge, welche mit dem Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) eingeführt wurde. Ihr Hauptzweck ist die Absicherung der Vorsorgeguthaben im Insolvenzfall. Seit dem Frühling 1999 fungiert sie zusätzlich als Zentralstelle Zweite Säule und seit 2002 im Rahmen der bilateralen Abkommen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Freizügigkeit als Verbindungsstelle für den Bereich der beruflichen Vorsorge.

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Splitt

Von einem Splitt der Vorsorge spricht man, wenn BVG-Teil und überobligatorischer Teil der Vorsorge unterschiedlich verzinst werden oder unterschiedliche Umwandlungssätze angewendet werden.

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Stiftungsrat

Die berufliche Vorsorge wird ausserhalb der Firma in einer sogenannten Stiftung abgewickelt. Deren oberstes Organ ist der Stiftungsrat, welcher für die Gesamtorganisation, die Einsetzung der Kontrollstelle, die Auswahl der Rückversicherung und der Abwicklung der Kapitalanlage verantwortlich ist.

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Stop Loss-Rückversicherung

Die Stop Loss-Rückversicherung deckt das Risiko einer Häufung von vielen Todes- und Invaliditätsfällen innerhalb einer bestimmten Periode ab. Die Vorsorgeeinrichtung übernimmt dabei einen fest definierten Selbstbehalt, darüber hinausgehende Leistungen trägt die Stop Loss-Versicherung. In Kombination mit einer Excess of Loss-Rückversicherung bietet dies hohe Sicherheit bei kostengünstigen Prämien.

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Strategische Asset-Allokation

Aufteilung des Gesamtvermögens auf Anlagekategorien und Währungen und Festlegung von Bandbreiten für die einzelnen Asset-Klassen.

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Swiss GAAP FER 26

Die 1. BVG-Revision verpflichtet die Vorsorgeeinrichtungen seit 1. Januar 2006 die Rechnungslegungsvorschriften nach Swiss GAAP FER 26 (Swiss Generally Accepted Accounting Principles, Fachempfehlungen zur Rechnungslegung) einzuhalten. Der Abschluss nach Swiss GAAP FER 26 soll die «tatsächliche finanzielle Lage» der Vorsorgeeinrichtung im Sinne der Gesetzgebung über die berufliche Vorsorge vermitteln.

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Taktische Asset-Allokation

Exakte Festlegung der kurz- bis mittelfristigen Struktur des Vermögens nach Anlagekategorien und Währungen.

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Technische Grundlagen

Offiziell anerkannte Tabellenwerke, welche statistisch erhobene Invalidisierungs- und Todesfallwahrscheinlichkeiten etc. enthalten und als Basis für die Berechnung von Risikoprämien und technischen Rückstellungen dienen.

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Technische Rückstellungen

Für das mögliche Eintreffen der Leistungsfälle Tod und Invalidität werden Rückstellungen gebildet. Als Berechnungsgrundlage dafür gilt die Wahrscheinlichkeit, mit der diese Leistungsfälle eintreffen.

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Technischer Zins

Der technische Zins basiert auf der erwarteten, langfristig erzielbaren Rendite. Er beziffert die Annahme, wie hoch das rückgestellte Kapital (=Deckungskapital) während der laufenden Rentenzahlung verzinst werden kann. Bei gleicher Rente erfordert ein höherer technischer Zins ein tieferes Deckungskapital, ein tieferer technischer Zins ein höheres Deckungskapital.

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Umwandlungssatz

Mittels Umwandlungssatz wird das Alterskapital bei Pensionierung in eine lebenslängliche Rente umgewandelt. Bei einem Kapital von 100'000 Franken und einem Umwandlungssatz von 6.8 % beträgt die jährliche Altersrente 6'800 Franken.

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Unterdeckung

Eine Unterdeckung besteht, wenn der Deckungsgrad weniger als 100 % beträgt. Bei der GEWERBEPENSIONSKASSE kann die Vorsorgekommission bei einem Deckungsgrad zwischen 95 % und 100 % bestimmen, ob sie freiwillig Sanierungsmassnahmen ergreifen will.

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Überobligatorium

Die berufliche Vorsorge besteht aus dem BVG-Minimum und einem eventuellen überobligatorischen Teil. Der BVG-Teil umfasst den Lohnbereich von 22'050 Franken bis 88'200 Franken, der überobligatorische Teil beinhaltet höhere oder tiefere versicherte Lohnteile sowie bessere Vorsorgepläne als das BVG vorschreibt. Auch alle Einzahlungen vor der Einführung des BVG, also vor 1985, sind überobligatorisch.

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Überschüsse/Zinsgewinne

Von den erzielten Kapitalerträgen und Kursgewinnen werden zuerst die Altersguthaben der aktiven Versicherten und die Rentnerkapitalien verzinst. Der darüber hinaus verbleibende Betrag wird als Überschuss bezeichnet.

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Vermögensverwaltung

Die berufliche Vorsorge basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren - für jeden Versicherten wird während der Erwerbstätigkeit das für die Altersleistungen erforderliche Kapital angespart. Zusätzlich schreibt das Gesetz mit dem sogenannten Minimalzinssatz die Höhe der Verzinsung für die Altersguthaben vor. Somit ist die Erhaltung und Vermehrung des Vorsorgekapitals eine der zentralsten und verantwortungsvollsten Aufgaben der beruflichen Vorsorgeeinrichtungen.

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Vorsorgekommission

Jede Firma, welche sich einer Sammelstiftung anschliesst, bildet ein sogenanntes Vorsorgewerk. Von jedem Vorsorgewerk wird eine Vorsorgekommission gebildet. Diese paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gebildete Vorsorgekommission entscheidet über die Ausgestaltung der Leistungen und der Finanzierung, indem es den Vorsorgeplan bestimmt. Die Vorsorgekommission entscheidet weiter über die Verwendung und Verteilung der Überschüsse.

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Wertschwankungsreserve

Nachdem die Altersguthaben verzinst sind, legen die Vorsorgeeinrichtungen aus den zusätzlich erwirtschafteten Überschüssen die Wertschwankungsreserve an. Damit können sie niedrige Anlageergebnisse infolge schlechter Finanzmarktverhältnisse ausgleichen.

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Wohneigentumsförderung (Vorbezug/Verpfändung)

Das Wohneigentumsförderungsgesetz (WEFG) ermöglicht seit dem 1. Januar 1995 die Verwendung des Vorsorgekapitals zum Erwerb von Wohneigentum.

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