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«vom Gwärb fürs Gwärb» seit 1993
Gewerbetreibende aus dem Laufental gründeten im Jahr 1993 ihre eigene Pensionskasse. Sie investiert regional erwirtschaftete Gelder wiederum in der Region und bietet bedarfsgerechte Vorsorgelösungen.
Ursprünglich versicherte die «Laufentaler Pensionskasse» vor allem Betriebe aus dem Laufen- und Leimental. Seit Beginn des Jahres 2006 steht sie als «GEWERBEPENSIONSKASSE» Arbeitgebern aus der gesamten Deutschschweiz offen. Den regionalen Schwerpunkt für Bauprojekte bildet die Region Basel/Baselland. Daraus resultierende Aufträge erhalten die angeschlossenen Betriebe. So wird das Vorsorgekapital sicher in der Region investiert und die angeschlossenen Betriebe profitieren von Aufträgen. Dies hilft Arbeitsplätze zu erhalten und auszubauen.
Highlights Geschäftsjahr 2023
Solide Jahresperformance von +1.7 %
Die Performance von +1.7 % im Anlagejahr 2023 kann als sehr solid bezeichnet werden. Im Durchschnitt der letzten drei Jahre erreichte die GEWERBEPENSIONSKASSE eine sehr erfreuliche Performance von +1.4 %. Demgegenüber erreichten die Schweizer Pensionskassen im selben Zeitraum im Durchschnitt eine negative Performance von –1.4 % (Pictet BVG-Index 2005 25+).
Die GEWERBEPENSIONSKASSE investiert seit langem schwergewichtig in eigene Immobilien und hält im Vergleich zu anderen Pensionskassen einen geringeren Aktienanteil. Die bewusst sicherheitsorientierte Anlagestrategie bewahrt sie in turbulenten Zeiten vor Ertragseinbrüchen, getreu dem Grundsatz «sicher – regional – bewährt». Die Immobilien verleihen im Fall von solchen Kurseinbrüchen wie im Jahr 2022 genügend Stabilität, um die Kursschwankungen problemlos aufzufangen. Die angeschlossenen Betriebe profitieren beim Bau von eigenen Immobilien von Gegengeschäften und die Versicherten von sicheren, guten Erträgen.
Die Geschäftsführung der GEWERBEPENSIONSKASSE liegt bei der DR. WECHSLER & PARTNER Experten für berufliche Vorsorge AG.
Neues Datenschutzgesetz per 1. September 2023
Ab dem 1. September 2023 gilt in der Schweiz das neue Datenschutzgesetz. Es soll der Bevölkerung einen besseren Schutz ihrer persönlichen Daten gewähren. Insbesondere wird der Datenschutz den technologischen Entwicklungen angepasst, die Selbstbestimmung über die persönlichen Daten gestärkt sowie die Transparenz bei der Beschaffung von Personendaten erhöht.
Für die GEWERBEPENSIONSKASSE ändert sich in der Praxis wenig. Denn zurecht galten für Pensionskassen schon bisher strenge Vorschriften zum Datenschutz und zur Schweigepflicht (Art. 85a – 86b BVG). Diese bleiben unverändert und nehmen wir seit jeher ernst. Wir wenden höchste Sorgfalt bei der Datenbearbeitung an und treffen starke Datensicherheitsmassnahmen.
Was ist neu für Pensionskassen? Sie gelten neu als Bundesorgan, sofern sie das BVG-Obligatorium versichern. Sie müssen sich im öffentlichen Register des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) eintragen sowie bestimmte Dokumentationspflichten einhalten. Dazu gehört auch eine detaillierte Datenschutzerklärung zu erstellen.
Gerne informieren wir Sie daher in unserer neuen Datenschutzerklärung darüber, wie und zu welchen Zwecken wir Personendaten bearbeiten.